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Antrag


Grundsätzlich muss jede Psychotherapie vom Therapeuten vor Therapiebeginn beantragt werden.

Die Kosten für jede Psychotherapie müssen unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung beantragt und genehmigt werden.

Mit Ausnahme der Kurztherapie ist hierfür die Erhebung einer genauen Anamnese auch über die Lebensgeschichte beim Patienten erforderlich. Da es sich hierbei um empfindliche Daten handelt, gibt es in Deutschland das so genannte Antragsverfahren. Der erste Schritt ist, dass Sie zunächst den Therapeuten schriftlich von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Gutacher entbinden müssen. Das geschieht auf einem Formular, das sie vom Therapeuten bekommen und ausfüllen. Danach erhebt der Therapeut mit Ihnen die Daten für den Antrag. Dieser Antrag bekommt eine Chiffrenummer und wird in ein geschlossenes Kuvert gesteckt, das von der Krankenversicherung nicht geöffnet werden darf. Dieses Kuvert wird zu einem weit entfernten Gutachter geschickt, der beurteilt, ob die Kasse eine Therapie zu zahlen hat oder nicht. Er gibt dann seine Entscheidung mit der Chiffrenummer an die Kasse weiter.

Der Gutachter weiß also nicht, wer der Patient ist und die Versicherung weiß nicht, was im Antrag steht, so dass Ihre Daten gut geschützt bleiben. Wenn sie gut erhoben und korrekt und wahrheitsgetreu geschrieben werden, werden die meisten Psychotherapie -und Analyseanträge auch genehmigt. Erst dann kann die Therapie beginnen.

Schweigepflicht


Generell steht jeder Psychotherapeut unter Schweigepflicht!

Diese bezieht sich nicht nur auf Inhalte aus der Therapie, sondern auch auf die bloße Tatsache, dass Sie als Patient bei diesem Therapeuten in Behandlung sind. Wir geben grundsätzlich keiner dritten Person Auskunft über Sie, auch nicht Ihren Familienangehörigen oder Partnern. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns von dieser Schweigepflicht für bestimmte Zwecke befreien. Dies muss dann schriftlich geschehen und von Ihnen unterschrieben werden.