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Schweigepflicht


Generell steht jeder Psychotherapeut unter Schweigepflicht.

Diese bezieht sich nicht nur auf Inhalte aus der Therapie sondern auch auf die bloße Tatsache, dass Sie Patient bei einem Therapeuten ist. Wir sind angehalten, niemandem Angaben über Sie zu machen, nicht einmal Ihren Familienangehörigen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie uns von dieser Schweigepflicht für bestimmte Zwecke befreien. Dies muss dann schriftlich geschehen und von Ihnen unterschrieben werden.